Der Begriff Personengesellschaft fasst die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die offene Handelsgesellschaft (oHG), die Kommanditgesellschaft (KG) sowie die stille Gesellschaft begrifflich zusammen. Charakteristisch für Personengesellschaft ist, dass die handelnde Anzahl der Personen und ihre Funktionen im Vordergrund stehen, nicht etwa der Kapitaleinsatz.