Charakteristisch für die offene Handelsgesellschaft ist die unbeschränkte persönliche und solidarische Haftung der Gesellschafter (mindestens 2 erforderlich). Eine Haftungsbeschränkung in der Außenwirkung ist nicht möglich.
Charakteristisch für die offene Handelsgesellschaft ist die unbeschränkte persönliche und solidarische Haftung der Gesellschafter (mindestens 2 erforderlich). Eine Haftungsbeschränkung in der Außenwirkung ist nicht möglich.