Die Betriebswirtschaftslehre bezeichnet als Eigenkapital diejenigen Mittel, die in das Unternehmen außerhalb der Fremdfinanzierung vom Inhaber/Gesellschafter eingebracht wurden. Nicht entnommene Gewinne werden dem Eigenkapital hinzugerechnet. Bei einer Unternehmensgründung können bare Eigenmittel und/oder Sacheinlagen eingebracht werden.