Das Anlagevermögen umfasst alle diejenigen Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbetrieb auf Dauer dienen. Dazu gehören insbesondere immaterielle Vermögenswerte, wie z.B. ein Geschäfts- oder Firmenwert, Sachanlagen (z.B. Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Maschinen, andere Betriebs- und Geschäftsausstattungen) sowie Finanzanlagen (z.B. Beteiligungen oder im Bestand des Unternehmens befindliche Wertpapiere; vgl. auch Umlaufvermögen).