Durch Abschreibungen werden die rechnerischen Wertminderungen betrieblicher Vermögensgegenstände erfasst. Anhand einer statistischen Lebensdauer des Gutes kann ein Abschreibungssatz ermittelt und dem Wirtschaftsgut zugeordnet werden, sodass zum Ende einer Abrechnungsperiode der verminderte Wert ausgewiesen wird. Abschreibungen sind betriebliche Kosten und schmälern den Gewinn vor der Versteuerung. Im Sprachgebrauch auch AfA (Absetzung für Abnutzung).

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