Personensicherheiten heißen im Gegensatz zu Sachsicherheiten haftende natürliche Personen für einen Anspruch z.B. einer Bank. Zur Personensicherheit werden z. B. gezählt: Bürgschaften, Mitverpflichtung, Schuldbeitritt.
Personensicherheiten heißen im Gegensatz zu Sachsicherheiten haftende natürliche Personen für einen Anspruch z.B. einer Bank. Zur Personensicherheit werden z. B. gezählt: Bürgschaften, Mitverpflichtung, Schuldbeitritt.