Als Obergrenze für die Höhe der Beteiligung setzen einige Beteiligungsgesellschaften die Kapitalparität voraus. Somit darf die neue Beteiligung maximal die Höhe des im Unternehmen vorhandenen Eigenkapitals betragen. Bei einer Beteiligung im Rahmen eines Existenzgründungsvorhabens oder einer Wachstumsfinanzierung können auch zukünftige Perspektiven in Form der erwarteten Jahresüberschüsse zur Darstellung des Kapitals im Unternehmen herangezogen werden (programmabhängig).